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Unser aktueller Newsletter 04/2019 gibt wieder hilfreiche Informationen rund um das Thema Unternehmensnachfolge.

Sehr interessant ist dieses mal der Deal-Report. Hier werden mehrere Faktoren herausgestellt, an denen man erkennen kann, welchen Mehrwert ein M+A Berater für Käufer bringt. Gerade auch dann, wie in diesem Fall, wenn der Verkäufer keinen Berater engagiert hat.

In der Serie “englischsprachige Fachausdrücke” gehen wir heute ein auf den Begriff “Break-up Fee“ein. Nach Abschluss einer Absichtserklärung (LOI) entstehen für Kaufinteressenten oftmals hohe Kosten für eine Prüfung des Unternehmens (Due Diligence). Um zu verhindern, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, wenn verkäuferseitig schuldhaft der Prozess abgebrochen wird, vereinbaren Kaufinteressenten oftmals eine Break-up Fee. Dies kann ein pauschaler Betrag sein oder die Summe der nachgewiesenen Kosten. Nicht jeder Verkäufer lässt sich auf so eine Konstellation ein, zumal auch der Nachweis der Schuldhaftigkeit oft nicht ganz einfach ist.

Lesen Sie hier mehr im con|cess Newsletter 04/2019…

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